Häufig gestellten Fragen Eigentümerportal Dormio Group
Handbuch
Das Handbuch des Eigentümerportals erklärt Ihnen, wie alle Teile des Portals funktionieren. Dieses Handbuch enthält hilfreiche Bilder, damit Sie genau sehen können, wo Sie klicken müssen oder was Sie sehen könnten.
Schauen Sie sich das Handbuch hier an, wenn Sie eine einzelne Wohnung haben.
Sehen Sie sich das Handbuch hier an, wenn Sie eine Wohnung in einem Pool haben.
Eigentümerportal
Um sich beim Eigentümerportal anzumelden, klicken Sie oben auf der Seite auf „Login“, das Sie auf gleicher Höhe wie das Dormio Logo sehen. Wenn Sie sich zum ersten Mal anmelden, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse in das Feld ein und klicken Sie dann auf die Schaltfläche „Code senden“. Sie erhalten nun per E-Mail einen 6-stelligen Bestätigungscode, den Sie im nächsten Feld des Eigentümerportals eingeben müssen. Klicken Sie dann auf die Schaltfläche „Anmelden“, und Sie sind angemeldet.
Die E-Mail-Adresse, unter der wir Sie immer kontaktieren, ist die E-Mail-Adresse, die Sie zum Einloggen in das Eigentümerportal verwenden sollten. Es gibt also kein Passwort, das Sie sich merken müssen. Auf der Startseite des Eigentümerportals können Sie sich sicher anmelden, indem Sie Ihre E-Mail-Adresse eingeben. Wenn Sie sich zum ersten Mal anmelden oder sich beim letzten Mal ausdrücklich abgemeldet haben, erhalten Sie an diese E-Mail-Adresse einen 6-stelligen Verifizierungscode, den Sie im Eigentümerportal eingeben können. Ihre Anmeldedaten werden auf Ihrem Gerät gespeichert, so dass Sie sich beim nächsten Mal nicht erneut anmelden und den 6-stelligen Verifizierungscode nicht jedes Mal neu anfordern müssen. Wenn Sie sich mit einem anderen Gerät anmelden, müssen Sie (einmalig) einen Verifizierungscode anfordern.
Der 6-stellige Verifizierungscode wird Ihnen von der E-Mail-Adresse noreply@bookzo.nl zugesandt. Bitte beachten Sie, dass nur die in unseren Unterlagen registrierte E-Mail-Adresse für die Anmeldung verwendet werden kann. Wenn Sie eine andere als die uns bekannte E-Mail-Adresse verwenden, werden Sie keinen Verifizierungscode erhalten.
Das Versenden kann einige Minuten dauern, aber es kann vorkommen, dass der Code in Ihrer Junk-Mail landet. Wenn Sie nach 10 Minuten immer noch keinen Code per E-Mail erhalten haben und sich keine E-Mail in der Junk-Mail befindet, wenden Sie sich bitte an unser Eigentümer Service Desk.
Es kann sein, dass Sie mehrere Male kurz hintereinander einen Code angefordert haben. Nur der zuletzt angeforderte Code wird dann noch funktionieren. Wir raten Ihnen, 10 Minuten zu warten und es dann erneut zu versuchen. Wenn Sie sich dann immer noch nicht einloggen können, wenden Sie sich bitte an unser Eigentümer Service Desk. Um Ihnen einen noch besseren Service bieten zu können, bitten wir Sie, uns mitzuteilen, wann Sie versucht haben, sich einzuloggen und wann Sie die Codes erhalten haben.
Bitte versuchen Sie, das Eigentümerportal zu aktualisieren oder neu zu starten. Wenn Sie immer noch eine Fehlermeldung erhalten, raten wir Ihnen, es nach 10 Minuten erneut zu versuchen. Sollte es nach 10 Minuten immer noch nicht funktionieren, wenden Sie sich bitte an den Eigentümer Service Desk. Wenn möglich, bitten wir Sie auch um ein Foto oder einen Screenshot der Fehlermeldung, damit wir sie uns genauer ansehen und Ihre Meldung leichter bearbeiten können.
Sie können zusätzliche E-Mail-Adressen mit Ihrem Benutzerkonto verknüpfen lassen. Schicken Sie dazu eine E-Mail an den Eigentümer Service Desk. Bitte geben Sie neben der gewünschten E-Mail-Adresse auch den Namen des Parks und die Hausnummer an.
Um Ihre persönlichen Daten zu ändern, wenden Sie sich bitte an unser Eigentümer Service Desk. Sie können die gewünschte Änderung per E-Mail übermitteln. Nach der Bearbeitung erhalten Sie eine Bestätigungsmail.
Sie können sich per E-Mail an unseren Eigentümer Service Desk wenden. Wir möchten dann eine E-Mail von der „alten“ E-Mail-Adresse erhalten, in der Sie uns mitteilen, dass Sie diese in die neue E-Mail-Adresse ändern möchten. Dies gibt uns die Gewissheit, dass die von Ihnen gewünschte Änderung der E-Mail-Adresse korrekt ist, und verhindert, dass eine unerwünschte Person Zugang zu Ihrem Eigentümerportal erhält.
Eigenbenutzung
Sobald Sie im Eigentümerportal eingeloggt sind, können Sie über die Registerkarte „Belegung“ das gewünschte Anreisedatum angeben. Sie werden nun auf die Reservierungsseite weitergeleitet, wo Sie das Abreisedatum und die Anzahl der Personen angeben und eventuelle Extras (wie zusätzliche Bettwäsche und Handtücher) buchen können.
Im Handbuch des Eigentümerportals erfahren Sie, wie Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung buchen können. Schauen Sie sich das Handbuch hier an, wenn Sie eine einzelne Wohnung haben. Wenn Sie eine Wohnung in einem Pool haben, sehen Sie sich das Handbuch hier an.
Wenn Sie eine Wohnung in einem Pool haben, haben Sie im Eigentümerportal unter dem Reiter „Belegung“ die Zusatzfunktion „Belegung für Gruppe anzeigen“. Wenn Sie diese anklicken, sehen Sie die gemeinsame Belegung aller Wohnungen in Ihrem Pool. Wenn Ihr gewünschter Zeitraum nun lila eingefärbt ist, bedeutet dies, dass wir die Reservierung höchstwahrscheinlich auf Ihr Objekt innerhalb des Pools verschieben können. Sie können sich in diesem Fall an unser Eigentümer Service Desk wenden. Wir können sehen, ob der Gast, der Ihr Objekt gebucht hat, dies mit einer Präferenz getan hat oder nicht. Wenn die Gäste keine Präferenz angegeben haben, können wir diesen Gast auf ein anderes Objekt verlegen und Sie können Ihr eigenes Objekt nutzen. Wenn alle Objekte im Pool belegt sind (grün gefärbt, wenn Sie auf „Belegung für Gruppe anzeigen“ geklickt haben), dann ist leider nichts mehr frei und wir können die Reservierung des Gastes auch nicht für Sie verschieben.
Wenn Sie für Mieteinnahmen auf individueller Ebene bezahlt werden, wenden Sie sich bitte an das Eigentümer Service Desk. Denken Sie daran, dass es Sie Mieteinnahmen „kostet“, wenn wir die Möglichkeit haben, Gäste auf ein anderes Objekt zu verlegen. Wenn der Gast Ihre Hausnummer bevorzugt hat oder keine anderen Objekte desselben Typs verfügbar sind, können wir Ihr Objekt leider nicht freigeben.
Je nach den Bedingungen in Ihrem Mietvertrag können Sie Ihre Reservierung für die Eigenbenutzung kostenlos stornieren oder nicht. Im Moment ist es nicht möglich, eine Reservierung zur Eigenbenutzung über das Eigentümerportal zu stornieren oder zu ändern. Dies wird jedoch in Zukunft möglich sein. Wenn Sie Ihre Reservierung stornieren möchten, wenden Sie sich bitte an den Service Desk, um sich über Ihre Möglichkeiten zur Stornierung oder Änderung der Reservierung zu informieren.
Die Servicegebühr umfasst die Endreinigung, die bei der Ankunft bezogenen Betten, ein Wäschepaket pro Person und ein Handtuchpaket pro Person.
Reservierungsgebühr
Die Reservierungskosten umfassen die manuelle Registrierung von Daten, die manuelle Bestätigung der Verfügbarkeit und den manuellen Versand von Bestätigungen oder Rechnungen. Diese Verwaltungsarbeit ist mit Kosten verbunden.
Ab dem 1. März 2025 zahlen Sie eine Reservierungsgebühr für alle neuen Reservierungen, die Sie auch über das Eigentümerportal selbst vornehmen können. Sie können den Reservierungsservice des Eigentümerservice nutzen (per E-Mail oder Telefon), aber wir werden Ihnen eine Reservierungsgebühr berechnen.
Für Reservierungen, die Sie nicht selbst über das Eigentümerportal buchen können, wird keine Reservierungsgebühr erhoben.
Die Reservierungsgebühr beträgt 28,50 € pro Eigentümerreservierung. Als Eigentümer erhalten Sie einen Nachlass von 33 % auf die Reservierungsgebühr für Gäste.
Änderungen an einer Reservierung können derzeit nicht über das Eigentümerportal vorgenommen werden. Hierfür fällt keine Reservierungsgebühr an.
Wenn Ihr Mietvertrag vorsieht, dass Sie in letzter Minute eine andere Own Use Wohnunh buchen können, wenn Ihre eigene Wohnung nicht mehr verfügbar ist, müssen Sie dafür keine Reservierungsgebühr entrichten.
Wir können diese Funktion derzeit nicht über das Portal anbieten. Sie werden für diese Reservierungen immer die Hilfe des Eigentümer Servicedesk benötigen, weshalb Ihnen für diese Last-Minute-Reservierungen keine Reservierungsgebühr berechnet wird.
Wenn der Zeitraum, den Sie verlängern möchten, auch über das Eigentümerportal reserviert werden kann, können Sie diese Verlängerung auch über das Eigentümerportal reservieren. In diesem Fall sollten Sie in das Kommentarfeld schreiben, dass es sich um eine Verlängerung handelt. Wenn Sie diesen Zeitraum per E-Mail oder Telefon reservieren, wird eine Reservierungsgebühr für diese Verlängerung erhoben.
Bei einer Stornierung werden keine Reservierungskosten erhoben. Wenn Ihre Reservierung bereits eine Reservierungsgebühr enthielt, wird diese nicht zurückerstattet, wenn Sie die Reservierung stornieren.
Sobald der Eigentümer Service Desk Ihr Ferienhaus freigegeben hat, können Sie selbst eine weitere Reservierung zur Eigenbenutzung über das Eigentümerportal vornehmen. Wenn Sie möchten, dass der Eigentümer Service Desk die Reservierung für Sie vornimmt, müssen Sie eine Reservierungsgebühr bezahlen.
Reservierung übertragen
Wir haben das Eigentümerportal um eine neue Funktion erweitert. Mittlerweile sind Sie es gewohnt, mit den Informationen zu arbeiten, die Sie unter 'Dashboard / Belegung / Rechnungen / Dokumente' finden. Von nun an finden Sie einen Link unter einer neuen Registerkarte 'Reservierung übertragen', den Sie über Ihre eigenen Kanäle teilen können. Wenn eine Reservierung über diesen Link zustande kommt, erhalten Sie dafür eine Provision. Bitte beachten Sie, dass dieser Link für maximal 14 Tage gültig ist. Nach 14 Tagen ist der Link, den Sie kopiert haben, nicht mehr verwendbar und Sie müssen den Anmeldelink auf Ihren eigenen Kanälen aktualisieren. Der Einreichungslink auf dem Eigentümerportal ist immer aktuell.
Sie können den langen Einreichungslink ganz einfach weitergeben, indem Sie die Schaltfläche „In die Zwischenablage kopieren“ verwenden. Wenn der Gast auf den von Ihnen gesendeten Link klickt, wird er auf die Buchungsseite Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung weitergeleitet. Wenn dieser Gast dann tatsächlich bucht, kommt die Buchung mit freier Präferenz direkt zu Ihrer Unterkunft. Es ist ein großer Vorteil, dass der Gast nun die Kontrolle über die Buchung hat und Sie als Eigentümer von dieser Aufgabe entlastet werden.
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie in Ihrem Handbuch. Schauen Sie sich das Handbuch hier an, wenn Sie eine einzelne Wohnung haben. Wenn Sie eine Wohnung in einem Pool haben, sehen Sie sich das Handbuch hier an.
Die Möglichkeit, über das Eigentümerportal Ihre eigenen Reservierungen für ein anderes Objekt als Ihr eigenes zu „bewerben“, wird derzeit entwickelt. Solange dies noch nicht möglich ist, können Sie eine Antragsbuchung über ein Formular anfordern. Das Service Desk Team wird Ihnen dann einen Preisvorschlag unterbreiten. Wenn Sie und Ihre Gäste einverstanden sind, wird die Buchung für Ihre Gäste abgeschlossen und sie erhalten die Bestätigung und Rechnung.
Der Gast zahlt keine Vorzugsgebühr, wenn er eine Unterkunft über den Empfehlungslink bucht. Außerdem hat der Gast nun die Kontrolle über die Buchung selbst. Er muss sich nicht mehr an Sie als Eigentümer wenden, sondern Sie werden von dieser Aufgabe entlastet.
DAC7
DAC7 ist eine europäische Richtlinie, die (Online-)Plattformen dazu verpflichtet, Daten mit den Steuerbehörden zu teilen. Da Ihr Ferienhaus über Dormio Resorts & Hotels vermietet wird, sind wir als Plattform gesetzlich verpflichtet, diese Informationen zu liefern. Der Zweck dieser Richtlinie ist es, grenzüberschreitende Transaktionen besser zu verstehen und sicherzustellen, dass in einem anderen europäischen Land erzielte Einkünfte korrekt besteuert werden.
Da sich Ihr Ferienhaus in einem EU-Mitgliedstaat befindet oder Sie in einem EU-Mitgliedstaat wohnen, werden Ihre Daten an die niederländischen Steuerbehörden weitergegeben. Je nach Situation können Ihre Daten auch an die Steuerbehörden anderer EU-Mitgliedstaaten weitergegeben werden, zum Beispiel wenn sich Ihr Ferienhaus in einem anderen Land befindet.
Als Plattform darf Dormio Resorts & Hotels nur Daten abfragen, die für DAC7 relevant sind. Dabei wird unterschieden zwischen privat gekauften Objekten und Objekten, die über eine Gesellschaftsform erworben wurden.
- Privat: In diesem Fall fragen wir Daten wie Ihren vollständigen Vornamen (und nicht nur Initialen), Nachnamen (einschließlich Geburtsname) und Ihr Geburtsdatum ab. Eine der wichtigsten Informationen, die wir benötigen, ist Ihre Sozialversicherungsnummer.
- Von einem Unternehmen: Wenn Sie die Immobilie von einem Unternehmen erworben haben, fragen wir unter anderem nach Ihrer Steuernummer (RSIN), Ihrer Umsatzsteueridentifikationsnummer und Ihrer Handelskammernummer. Wenn Sie Fragen zu diesen Angaben haben, sehen Sie bitte auf der Website der Steuer- und Zollverwaltung nach, die häufig gestellte Fragen enthält.
Sie werden in Kürze eine E-Mail von uns erhalten, in der wir Sie bitten, Ihre Daten in einer sicheren Online-Umgebung einzugeben. Sie kann in Ihrem Spam landen. Wir empfehlen Ihnen daher, auch Ihr Spam-Postfach/unerwünschte E-Mails regelmäßig zu überprüfen.
Dormio Resorts & Hotels ist verpflichtet, die Daten für jedes Objekt, das Sie besitzen und vermieten, separat zu melden. Das bedeutet, dass die folgenden Informationen für jedes Objekt erfasst und übermittelt werden müssen:
- Adresse und Art der Immobilie
- Einnahmen pro Objekt: die gesamten Mieteinnahmen für jedes einzelne Objekt
- Anzahl der Transaktionen pro Immobilie: wie oft jede Immobilie vermietet wurde
Obwohl wir pro Immobilie berichten, werden Ihre persönlichen Daten (wie Name, Adresse und Steueridentifikationsnummer) einmal pro Land mit allen Immobilien, die Sie in diesem Land besitzen, verknüpft. Dadurch wird eine doppelte Meldung desselben Eigentümers verhindert.
DAC7 schreibt eine jährliche Meldepflicht vor. Das bedeutet, dass Ihre Daten jedes Jahr für das vorangegangene Kalenderjahr gemeldet werden müssen. Dormio Resorts & Hotels erfasst natürlich selbst die Daten zu den Reservierungen, aus denen Einkünfte erzielt wurden, und übermittelt sie an das Finanzamt. Als Eigentümer müssen Sie Ihre persönlichen Daten nur einmal an uns weitergeben.
DAC7 gilt für Einnahmen, die über die Plattform (in diesem Fall Dormio Resorts & Hotels) erzielt werden. Diese Daten werden jährlich für das vorangegangene Kalenderjahr gemeldet. Dormio Resorts & Hotels muss die Steuerjahre 2023 und 2024 melden. Wenn Sie in diesen Jahren Vermieter waren, gilt DAC7 für Sie und Dormio Resorts & Hotels ist verpflichtet, Ihre Daten an die Steuerbehörden zu melden. Wenn Sie in dem betreffenden Jahr kein vermietender Eigentümer waren, gilt diese Regelung nicht für Sie.
Die Plattformen sind gesetzlich verpflichtet, diese Daten zu melden. In der Richtlinie ist auch festgelegt, was eine Plattform tun muss, wenn ein Verkäufer (Ferienhausbesitzer) nicht kooperiert. In solchen Fällen ist Dormio Resorts & Hotels berechtigt, Maßnahmen zu ergreifen, wie z. B. die Verzögerung von Mietzahlungen.
Die folgenden Informationen werden gemeldet. Einige dieser Informationen sind uns natürlich bereits bekannt. Die fehlenden Daten werden wir in Kürze bei Ihnen anfordern.
Für eine Privatperson:
- Vor- und Nachname
- Primäre Wohnanschrift
- Geburtsdatum
- Steueridentifikationsnummer (BSN für die Niederlande)
- Identifikationscode Ihres Finanzkontos (IBAN)
- Adressdaten des Ferienhauses
- Einkommen über Dormio Resorts & Hotels pro Quartal, pro Ferienhaus
- Anzahl der Buchungen pro Ferienhaus
- Anzahl der Miettage pro Ferienhaus
Für ein Unternehmen:
- Rechtlicher Name des Unternehmens
- Adresse des Unternehmens
- Registrierungsnummer des Unternehmens (KVK-Nummer für die Niederlande)
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Steueridentifikationsnummer (RSIN für die Niederlande)
- Kennnummer des Finanzkontos (IBAN)
- Adressdaten des Ferienhauses
- Einnahmen über Dormio Resorts & Hotels pro Quartal, pro Ferienhaus
- Anzahl der Buchungen pro Ferienhaus
- Anzahl der Miettage pro Ferienhaus
Für weitere Informationen verweisen wir Sie auf die Website des Belastingdienstes. Sollten Sie diese nicht finden, empfehlen wir Ihnen, sich an Ihren Steuerberater zu wenden.
Belegungsübersicht und Umsatzübersicht
Auf der Registerkarte „Belegung“ können Sie die Belegung speziell Ihrer eigenen Unterkunft für jedes Kalenderjahr sehen. Anhand der Legende können Sie genau sehen, was jede Farbe bedeutet.
Im Handbuch des Eigentümerportals erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung reservieren und welche weiteren Funktionen es gibt. Schauen Sie sich das Handbuch hier an, wenn Sie eine einzelne Wohnung haben. Wenn Sie eine Wohnung in einem Pool haben, sehen Sie sich das Handbuch hier an.
Auf der Registerkarte „Dashboard“ können Sie den Mietumsatz Ihrer eigenen Unterkunft einschließlich Mehrwertsteuer und vor Berechnung der Provision einsehen. Wenn Sie eine Immobilie in einem Pool haben, sehen Sie die Gesamteinnahmen des gesamten Pools.
Im Handbuch des Eigentümerportals wird Schritt für Schritt erklärt, wie Sie den Mietumsatz und andere Funktionen einsehen können. Schauen Sie sich das Handbuch hier an, wenn Sie eine einzelne Wohnung haben. Wenn Sie eine Wohnung in einem Pool haben, sehen Sie sich das Handbuch hier an.
Bitte kontaktieren Sie den Eigentümer Service Desk für weitere Informationen.
Meine Rechnungen
Wenn Sie im Eigentümerportal angemeldet sind, können Sie Ihre Unterkunft auswählen. Unter dieser Unterkunft stehen Ihnen mehrere Registerkarten zur Verfügung, darunter auch die Registerkarte „Rechnungen“. Auf dieser Registerkarte finden Sie alle reservierungsbezogenen Rechnungen. Rechnungen für Mieteinnahmen und eventuelle Parkkosten, die wir in Rechnung stellen, finden Sie im Eigentümerportal (noch) nicht. Wir versenden diese immer per E-Mail.
Die Rechnung einer Eigenbenutzung-Reservation können Sie jederzeit einsehen und als PDF herunterladen.
Gemäß den europäischen Vorschriften sind die Mieteinnahmen eine Rechnung von Ihnen an uns. Wir lösen dieses Problem mit einem Verfahren, das wir „Selbstfakturierung“ nennen; wir erstellen in Ihrem Namen Rechnungen über die Mieteinnahmen, die an uns gerichtet sind. Sie erhalten also keine Gutschriftrechnung, sondern eine so genannte Gutschriftsrechnung. Wir zahlen Ihnen die auf der Gutschriftsrechnung aufgeführten Beträge.
Rechnungen werden immer per E-Mail verschickt. Wenn Sie sie nicht erhalten haben, empfehlen wir Ihnen, eine E-Mail an unser Eigentümer Service Desk zu senden. Dort wird man den Grund herausfinden, Ihnen eine Rückmeldung geben und Ihnen die Rechnung erneut zusenden.
Wir raten Ihnen, eine E-Mail an unser Eigentümer Service Desk zu schicken. Dort wird man gerne herausfinden, warum Sie keine Mieteinnahmen erhalten haben.
Wenden Sie sich bitte per E-Mail an unseren Eigentümer Service Desk, der für Sie herausfinden wird, ob dies korrekt ist und/oder warum dies der Fall ist.
Kontakt
Unser Eigentümer Service Desk ist Ihr Ansprechpartner für Ihre Rechnungen über Parkkosten und Mieteinnahmen sowie für Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Eigenbenutzung. Sie können diese Fragen und Anmerkungen an servicedesk@dormio.eu.
Von Montag bis Freitag können Sie uns zwischen 09:00 und 12:00 Uhr sowie zwischen 14:00 und 16:00 Uhr unter der Telefonnummer +31 (0)26 353 77 24 erreichen.
Fragen, die den Betrieb des Parks betreffen, wie z. B. die Instandhaltung der Wohnung, die Reinigung, die Ablesung der Zählerstände und die Unterbringung im Allgemeinen, können direkt vom Park selbst beantwortet werden.
Bei diesen Fragen können wir Ihnen oft nicht direkt helfen und müssen uns ebenfalls an den Park wenden. Wir raten Ihnen daher, sich direkt an den Park zu wenden, damit Sie Ihre Antwort schneller und aus erster Hand erhalten.